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Online - Seminar: Bauturbo und BauGB 2026 - Praxiserfahrungen, weitere Änderungen

Kursnummer: 0002680

Kurzbeschreibung

Das "Bau-Turbo-Gesetz", das seit dem 30. Oktober 2025 gilt, soll den Wohnungsbau durch ein vereinfachtes Planungsrecht beschleunigen.

Die wichtigsten Neuregelungen sind:

  • Flexibleres Bauen: Eine bis 2030 befristete "Experimentierklausel" (§ 246e BauGB) sowie gelockerte Vorgaben im Innen- und Außenbereich erlauben mehr Abweichungen vom bestehenden Planungsrecht.
  • Lärmschutz: Angepasste Regelungen zu Lärmkonflikten (TA-Lärm) sollen die innerstädtische Verdichtung erleichtern.
  • Kommunale Zustimmung: Anstelle eines langwierigen Bauleitplanverfahrens können Kommunen bestimmten Bauvorhaben direkt zustimmen (§ 36a BauGB). Die Planungshoheit bleibt so gewahrt.

Diese neue Zustimmungspflicht wirft für die kommunale Praxis jedoch zahlreiche Rechtsfragen auf: Nach welchen Kriterien wird entschieden? Welche Fristen gelten und wer trägt die Verantwortung? Welche rechtliche Wirkung hat eine einmal erteilte Zustimmung für zukünftige Fälle?

Seminarinhalt

Bauturbo und BauGB 2026

Recht der Baugenehmigungen

Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB

Abweichungen vom Einfügenserfordernis (§ 34 Abs. 3 a und Abs. 3b BauGB)

“Bau-Turbo“ nach § 246e BauGB

Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB

Städtebauliche Vorstellungen der Gemeinde

Interne Zuständigkeiten / praktische Umsetzung

Zustimmung unter Bedingungen: städtebaulicher Vertrag

Genehmigungsfiktion

Rechtsschutz
Recht der Bauleitplanung

Abweichungen von der TA Lärm

Festsetzung von Emissionskontingenten

Änderungen im Belangekatalog

Umwandlungsschutz und Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten

Ausblick auf kommende Änderungen

Leitung/Dozenten

Termine

MI 28.10.2026 (10:00 - 16:30)
Ort

Online-Seminare für Deutschland
Kategorien

Städtebaurecht, Bauordnungsrecht
Anmeldeschluss

28.10.2026 10:00 Uhr
Preis

395,00€ Bedienstete der öffentlichen Verwaltung590,00€ Andere250,00€ Auszubildende