Wenn Sie neu in den Bereich Bauordnung kommen, stellen sich anfangs viele Fragen, die wir beantworten wollen:
- Warum gibt es überhaupt neben dem Bauplanungsrecht, der Baunutzungsverordnung noch das Bauordnungsrecht?
- Wofür sind Sie zuständig, wofür andere Fachbehörden?
- Wer hat den Hut auf? Was dürfen Sie von anderen Behörden erwarten, was fordern, was prüfen, was nicht (mehr)? Wer hat das letzte Wort?
- Was Sie vom Bauherrn, Entwurfsverfasser und Architekten/Ingenieuren erwarten dürfen, was nicht? Wofür sind Sie zuständig? Wo sind die Grenzen der „Hilfestellung“ im Rahmen der Bürgerfreundlichkeit? Ab wann tickt die Gebührenuhr bei Beratungen? Wann dürfen Sie Unterlagen nachfordern, wann den Antrag zurückweisen?
Anhand von Beispielen aus der gerichtlichen Praxis werden die Grundlagen für den sicheren Umgang mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben und Genehmigungsverfahren vermittelt. Welche Antragsarten und Qualifikationen, welches Verfahrensrecht und welche Beteiligungserfordernisse sind jeweils maßgebend? Welche Stellung und welchen Einfluss haben die Gemeinden? Welche verwaltungsrechtlichen Spielregeln sind zu beachten? Welchen Stellenwert hat der Bestandsschutz bei Umbaumaßnahmen?
Darüber hinaus werden Systematik sowie Anforderungen aus dem umfangreichen Konglomerat von technischen Baubestimmungen, Sonderbau-Verordnungen etc. dargestellt.
Diesem Seminar liegt die Musterbauordnung sowie exemplarisch für eine Landesbauordnung die niedersächsische Bauordnung zugrunde. Der Stoff wird anhand zahlreicher Beispiele aus der gerichtlichen Praxis erläutert.
Ziel ist die fachgerechte Anwendung von formellen und materiellen Anforderungen für eine zügige und störungsfreie Abwicklung der Verfahren.