In der Praxis werden die Bauaufsichtsbehörden kontinuierlich mit baurechtswidrigen Verhältnissen konfrontiert. Neben ihrer Aufsichtspflicht kommen diese auch ohne ihr Zutun „auf den Tisch“, sei es durch Nachbarn, die Gemeinde oder Dritte.
Es sind komplexe Verfahren, die nicht nur ein hohes Maß an verwaltungsrechtlicher Sicherheit, sondern auch ein adäquates Eingehen auf die Betroffenen erfordern. Nicht selten stehen besondere Betroffenheiten und menschliche Schicksale dahinter.
Der Erfolg wird maßgeblich durch die Qualität der Ermittlungen und der Vorüberlegungen zum ob und wie des Vorgehens bestimmt.
Diesem Seminar liegt die Musterbauordnung sowie exemplarisch für eine Landesbauordnung die NBauO zugrunde. Der Stoff wird anhand zahlreicher Beispiele aus der gerichtlichen Praxis erläutert.
Bitte senden Sie Ihre Fälle bis eine Woche vor Seminarbeginn zu, so dass sie vom Referenten eingearbeitet werden können.