Das sozialgerichtliche Verfahren ist zwar dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren nachgebildet, bietet aber zahlreiche Besonderheiten.
Dies beginnt bereits bei den gelebten Besonderheiten im Amtsermittlungsprinzip und zeigt sich auch bei den Klagearten und der Antragstellung, bspw. hinsichtlich der Untätigkeitsklage.
Auch Prozesserklärungen wie Rücknahme, Anerkenntnis und Vergleich können Fallstricke beinhalten, bspw. mit Blick auf die Vollstreckbarkeit oder die Verfahrenskosten.
Dieses Seminar bietet einen Überblick über das sozialgerichtliche Verfahren, klärt über die Besonderheiten auf und zeigt, wie prozessuale Klippen sicher umschifft werden können.