Nach der haftungsrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist Hochwasserschutz eine Daseinsaufgabe der Kommunen. Dementsprechend haften Kommunen bei Fehlern im Bereich des Hochwasserschutzes. Überschwemmungen infolge von Hochwasserereignissen beschäftigen seit Jahren nicht nur die Medien, sondern auch die Rechtsprechung. In diesem Seminar werden zunächst die rechtlichen Regelungen des Hochwasserschutzes erörtert, die ein Eintreten von Hochwasserschäden vermeiden sollen. Neben dem originär wasserrechtlichen Instrumentarium werden auch die planerischen Handlungsmöglichkeiten außerhalb des Wasserrechts dargestellt, die im Rahmen der Hochwasservorsorge von Kommunen und anderen Akteuren genutzt werden können.
Zudem wird in dem Seminar aufgezeigt, wie bei eintretendem Hochwasser entsprechenden Wassergefahren begegnet werden kann. Schließlich liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars in der Erörterung der Haftung für eingetretene Hochwasserschäden. Neben der zivil- und öffentlich-rechtlichen Haftung wird auch die mögliche strafrechtliche Haftung beleuchtet.
Im Rahmen des Seminars werden die aktuellen Entwicklungen der letzten Jahre – insbesondere die Reaktionen infolge der Hochwasserereignisse der letzten Jahre (Stichwort: „Ahr-Hochwasser“) – sowie deren (fehlende??) Aufarbeitung in Verwaltung und Rechtsprechung besonders beleuchtet.