In diesem zweitägigen Intensivkurs werden Ihnen die Grundlagen der Bauleitplanung so vermittelt, dass Sie danach verlässlich beurteilen zu können, ob ein Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Im Seminar wird zunächst in systematischer Hinsicht die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 29 ff. BauGB detailliert aufbereitet und am Beispiel obergerichtlicher Fälle erläutert.
Nach einem Überblick über die vom Bauplanungsrecht gesteuerten Vorhaben wird zunächst vertieft die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen und im unbeplanten Innenbereich dargestellt.
Dabei werden auch die Möglichkeiten in den Blick genommen, die eine Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen erlauben.
Die in der Praxis häufig streitanfällige und nicht immer einfach vorzunehmende Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich wird ausführlich behandelt. Fragen etwa zum Gebietserhaltungsanspruch, zu den schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche nach § 34 Abs. 3 BauGB sowie den Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter runden die Darstellung ab.
Im Anschluss daran steht die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich im Mittelpunkt. Nach einer Einführung in das System der Steuerung von Außenbereichsvorhaben durch öffentliche Belange werden die einzelnen Zulässigkeitstatbestände des § 35 Abs. 1 BauGB und die Möglichkeit der Zulassung von sonstigen Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB unter besonderer Berücksichtigung der Begünstigungstatbestände des § 35 Abs. 4 BauGB erläutert. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung, insbesondere zur Steuerung von Windenergie- und gewerblichen Tierhaltungsanlagen, werden hierbei berücksichtigt.
Diese zwei Tage sind aufgrund des umfangreichen fachlichen Inputs durchaus anstrengend, jedoch sehr lohnend, zum einen, weil Sie danach Vorhaben bauplanungsrechtlich noch besser beurteilen können und zum anderen, weil Sie die aktuellsten Entwicklungen auf diesem Gebiet tagesaktuell mitbekommen, die auch die Neuerungen des BauGB 2023/2024 und der BauNVO 2024 umfassen, die der Dozent als Mitarbeiter des zuständigen Bundesministeriums intensiv begleitet.
Sofern weitere Änderungen hinzukommen sollten, werden diese tagesaktuell erörtert werden.