Obachlose Mitmenschen bedürfen zu jeder Zeit der Unterstützung und Hilfe, sofern dies gewollt und möglich ist. Dies gilt in diesen Zeiten besonders.
Der Umgang mit ihnen ist dabei auch ein rechtlich komplexer Vorgang. Als Rechtsgrundlage für die Einweisungs-, Räumungs- und Umsetzungsverfügung muss auf die ordnungsrechtliche Generalklausel zurückgegriffen werden.
Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen Voraussetzungen der einzelnen Eingriffsmaßnahmen zu durchleuchten.
Die Aufgabenerfüllung der Unterbringung obdachloser Mitmenschen erfordert neben dem sicheren Umgang mit den Eingriffsmaßnahmen den Erlass kommunaler Satzungsregelungen.
Das Seminar soll deshalb auch einen Überblick über den Inhalt rechtmäßiger Benutzungs- und Gebührensatzungen geben.
Anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung soll eine praxisnahe Behandlung der Themen erfolgen.
Gerne können Sie als Teilnehmer*in im Vorfeld Fragen/Fälle mailen: arnd.stiel@kommunalplusbildung.de