In der Praxis werden die Bauaufsichtsbehörden kontinuierlich mit baurechtswidrigen Verhältnissen konfrontiert. Neben ihrer Aufsichtspflicht kommen diese auch ohne ihr Zutun „auf den Tisch“, sei es durch Nachbarn, die Gemeinde oder Dritte.
Es sind komplexe Verfahren, die nicht nur ein hohes Maß an verwaltungsrechtlicher Sicherheit, sondern auch ein adäquates Eingehen auf die Betroffenen erfordern. Nicht selten stehen besondere Betroffenheiten und menschliche Schicksale dahinter.
Der Erfolg wird maßgeblich durch die Qualität der Ermittlungen und der Vorüberlegungen zu ob und wie des Vorgehens bestimmt.
Wir zeigen Ihnen die Bandbreite der Möglichkeiten auf und erörtern dabei auch die hierbei wichtigsten Änderungen, welche die NBauO 2024 mit sich bringen.