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Online - Seminar: Grundlagenkurs zum Immissionsschutzrecht

Kategorien

Naturschutz / Umweltrecht, Städtebaurecht
Termin

12.10.2023 - von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Ort

Online-Workshop
Anmeldeschluss

12.10.2023 10:00 Uhr
Preis

395,00 Euro - Bedienstete der öffentlichen Verwaltung
590,00 Euro - Andere
250,00 Euro - Auszubildende
- )

Kurzbeschreibung

Der Grundlagenkurs gibt einen umfassenden Überblick über das Immissionsschutzrecht. Insbesondere werden die Genehmigungsverfahren einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung betrachtet.

Anhand von Beispielen wird näher erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Neuerrichtung und Änderung bestimmter Anlagen einer Genehmigung bedürfen.

Definiert werden Betreiberpflichten, u.a. in Bezug auf Emissionswerte für Geräusche, Luftschadstoffe und Gerüche.

Ein weiteres Thema stellen die nachträglichen Handlungsinstrumente dar, die insbesondere Überwachungsmaßnahmen und Anordnungsbefugnisse umfassen.

Anschließend werden die wesentlichen Vorschriften im Zusammenhang mit den nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen beleuchtet.

Zum Schluss des Seminars erfolgt ein kurzer Überblick zum Rechtsschutz.

Seminarinhalt

I.            Einführung und Systematik des Immissionsschutzrechts

1.           Wesentliche Rechtsgrundlagen

2.           Geltungsbereich und Begriffe

II.           Anlagenbezogene Rechtsgrundlagen des Immissionsschutzrechts

1.           Genehmigungsbedürftige Anlagen (§§ 4 ff. BImSchG)

a)           Genehmigungsverfahren – Ablauf und Wirkung

aa)        Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren einschließlich UVP ((§§ 4,10, 19 BImSchG)

bb)        Inhalte und Wirkung der Genehmigung

cc)         Anzeigeverfahren und Änderungsgenehmigungen (§§ 15, 16, 16a und b BImSchG)

dd)        Teilgenehmigungen, Zulassung vorzeitigen Beginns, Vorbescheide (§§ 8, 8a, 9 BImSchG)

b)          Überwachungen und repressive Instrumente

aa) Überwachungsmaßnahmen (insb. § 52 BImSchG)

bb) nachträgliche Anordnungen (§ 17 BImSchG)

cc)         Untersagung, Stilllegung, Beseitigung (§ 20 BImSchG)

dd) Widerruf (§ 21 BImSchG)

c) Erlöschen der Genehmigung (insb. § 18 BImSchG)

2. Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (§§ 22 ff. BImSchG)

a) Betreiberpflichten

b) Anordnungen (§§ 24, 25, 25a BImSchG)

III. Überblick zum Rechtsschutz