Das Umweltrecht hat – nicht ganz zu Unrecht – den Ruf, komplex zu sein. Viele Vorgaben des formellen und des materiellen Rechts greifen dabei ineinander: Vom Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung über das europäisch geprägte Naturschutzrecht der Natura-2000-Gebiete bis hin zum besonderen Artenschutzrecht.
Dabei nimmt zugleich die Bedeutung des Umweltrechts und seiner Beachtung bei Bau- und Infrastrukturvorhaben ebenso wie bei Planungsentscheidungen stetig zu. Wenn Vorhaben vor Gericht angegriffen werden – und im Worst Case auch scheitern – so liegt das sehr häufig daran, dass umweltrechtliche Vorgaben entweder im Hinblick auf das einzuhaltende Verfahrensrecht oder das materielle Recht nicht beachtet werden.
Das Seminar setzt an diesem Punkt an: Es bietet – ausgehend von der Behandlung aktueller rechtlicher Probleme bei der Umweltverträglichkeits- und Umweltprüfung einen integrativen Überblick über den Umgang mit zentralen umweltrechtlichen Problemfeldern, wie etwa dem besonderen Artenschutz und dem Recht der Natura-2000-Gebiete. Dabei wird es im Seminar gerade darum gehen, die Querverstrebungen zwischen den einzelnen Themenbereichen aufzuzeigen, aktuelle Rechtsprechung vorzustellen und zu besprechen, wie ein ordnungsgemäßer Umgang mit umweltrechtlichen Themen bei der Anlagenzulassung gelingen kann. Besprochen werden zudem die aktuellen gesetzlichen Änderungen und Ihre Auswirkungen der Beschleunigungsgesetzgebung im Bereich des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auf die umweltrechtliche Prüfung am Beispiel der Windenergie.
Dem Dozenten ist bewusst, dass man zu jedem dieser Punkte eines oder gar mehrere eigenständige Seminare anbieten könnte – darum geht es hier jedoch nicht, sondern vielmehr darum, einen integrativen Ansatz zu verfolgen und einen Überblick zu geben, der es ermöglicht, über das einzelne Problem hinaus das Ineinandergreifen verschiedener umweltrechtlicher Aspekte und ihre Lösung zu beleuchten.