Das öffentliche Baurecht ist ein komplexes Feld mit einem umfangreichen Katalog von Anforderungen u.a. an das Baugrundstück, die bauliche Anlage sowie Verfahrensfragen. Diese Anforderungen versuchen zwar sehr detailliert auf mögliche Variationen einzugehen. Aber jedes Bauvorhaben ist anders, so dass eine Einzelfallgerechtigkeit nicht ohne Abweichungen oder andere Instrumente auskommt.
Diese Flexibilität erfolgt mit den Instrumenten der Ausnahmen, Befreiungen, Abweichungen und Erleichterungen. Mit der Umsetzung sind viele unbestimmte Rechtsbegriffe verbunden. Und zusätzlich sind Ermessenserwägungen anzustellen und zu dokumentieren.
Den Zielen des öffentlichen Baurechts stehen Ansprüche der Bauherrschaften, aber auch der Nachbarn gegenüber. Wie kann da eine sachgerechte und „rechtsfeste“ Entscheidung erfolgen?
Als Ziel dieses Seminars soll der fachgerechte Umgang mit diesen Instrumenten ermöglicht werden.
Aber auch die Teilnehmer haben die Möglichkeit, ihre Fälle mit einzubringen. Bitte senden Sie Ihre Fälle per Mail bis eine Woche vor Seminarbeginn zu, so dass sie vom Referenten eingearbeitet werden können.