An zwei Tagen geht die Dozentin mit Ihnen die Prüfungsvoraussetzungen für einen Bauantrag (Tag 1) und eine Baugenehmigung (Tag 2) durch:
In einer idealen Welt wäre der Prüfungsaufwand für Bauanträge gering, sofern alle Entwurfsverfasser:innen ihre Hausaufgaben machen würden. Tatsächlich müssen Sachbearbeiter:innen häufig vielfältige Hilfestellungen geben, damit der Bauantrag prüffähig ist.
Die Erstellung eines Bauantrags obliegt in der Regel dem Entwurfsverfasser. Hierfür sind umfängliche Anforderungen zu berücksichtigen und einzuhalten. Der Entwurfsverfasser ist dafür verantwortlich, dass seine Planung dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Dabei sind Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht und Baunebenrecht Grundlage für die rechtskonforme Planung.
Erfahren Sie, was private Dritte zwingend beibringen müssen, was häufig "vergessen" wird, wo nachjustiert werden kann/darf und welche Grenzen für diese häufig geleistete Beratungstätigkeit bestehen. Damit verbunden ist auch die Empfehlung, wann "hoffnungslose" Fälle zurückzuweisen sind und welche Absicherung sich intern empfiehlt.
Am zweiten Tag schildert die Dozentin anhand etlicher Praxisfälle, wie eine "perfekte" Baugenehmigung aussehen kann, vom richtigen Tenor, Nebenbestimmungen bis hin zur rechtmäßigen Rechtsbehelfsbelehrung. Die Bearbeitung eines Bauantrags obliegt der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Dabei sind Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht und Baunebenrecht zu prüfen.