Denkmäler prägen unsere Umgebung mehr, als wir es selbst oft wahrnehmen. Vom Denkmalschutz erfasst sind nämlich nicht nur herausragende Einzelanlagen, wie etwa Schloss Neuschwanstein oder der Hildesheimer Dom – sondern auch Bauten, die uns auf den ersten Blick „alltäglich“ vorkommen oder die man (wie etwa Grabhügel und andere Bodendenkmale) nicht auf den ersten Blick als Denkmale identifiziert. Der Denkmalschutz ist in Deutschland zudem „Ländersache“. Jedes Bundesland hat sein spezifisches Denkmalschutzgesetz mit jeweils eigenen Regelungen sowie unterschiedlichen Denkmalkategorien und weiteren Begrifflichkeiten.
Umso wichtiger ist es für die tägliche Praxis und Anwendung des Denkmalrechts, die (durchaus vorhandenen) gemeinsamen „großen Linien“ und die Anwendungspraxis sowie die Gesetzessystematik zu kennen, um sich in der Vielzahl der Vorschriften nicht zu „verirren“:
Das beginnt bei der Frage, wann überhaupt von einem „Denkmal“ im Rechtssinn gesprochen werden kann, setzt sich fort über die mit der Denkmalerklärung verbundenen Rechte und Pflichten sowie deren rechtssichere Durchsetzung und endet bei dem – sehr oft umstrittenen – Aspekt, ob bauliche oder sonstige Veränderungen am Denkmal selbst (oder in dessen Umgebung) genehmigt werden können oder aus Denkmalschutzgründen zu unterbleiben haben. Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften werden im Grundkurs – beispielhaft – an den Gesetzen aus NRW und Niedersachsen erläutert.
Das Seminar versteht sich dabei als rechtliche Einführung in die komplexe Materie und wendet sich ausdrücklich nicht nur als Auffrischung an jene, die schon seit langen Jahren in der denkmalbehördlichen Praxis arbeiten, sondern auch an Interessierte aus anderen Bereichen, die mit dem Denkmalrecht in Berührung kommen: Sei es z.B. die Bauverwaltung, die bei der Erteilung einer Baugenehmigung das Denkmalrecht im Blick behalten muss oder Mitarbeitende in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden, die ebenso denkmalrechtliche Vorschriften bei ihren Entscheidungen zu beachten haben.