Die behördliche Praxis im Kontext des bauordnungsrechtlichen Brandschutzes ist für den behördlichen Mitarbeiter und die behördliche Mitarbeiterin in vielen Fällen von einer erheblichen Rechtsunsicherheit gerade im Bereich von Bestandsbauten geprägt. Leider hat sich die rechtliche Prüfung und der Umgang mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen nach Einführung der Verwaltungsvorschriften für technischen Baubestimmungen in den einzelnen Bundesländern nicht gerade erleichtert. Die Berücksichtigung der Belange des abwehrenden Brandschutzes und deren rechtliche Umsetzung im Baugenehmigungsverfahren sind dabei ein ebenfalls wichtiger Grundpfeiler, dessen Bedeutung in der Praxis stetig zunimmt.
Das Seminar richtet sich in erster Linie an behördliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowohl der Bauaufsichtsbehörden als auch der Brandschutzdienststellen und vergleichbare Institutionen. Vermittelt werden sowohl die bauordnungsrechtlichen Grundsätze im Kontext des vorbeugenden, als auch abwehrenden Brandschutzes mit dem Schwerpunkt Bestandsbauten. Ein weiteres Hauptaugenmerk liegt im Aufzeigen der relevanten Möglichkeiten zur Ausräumung und Vermeidung von Haftungsrisiken in der Praxis von Genehmigungs- und Ordnungsverfahren.