Die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen entscheidet bei existenzsichernden Leistungen darüber, ob das Jobcenter oder das Sozialamt zuständig ist. Damit ist ein Zuständigkeitsstreit vorprogrammiert. Nach wie vor funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Sozialämtern in der Praxis nicht reibungslos. Jobcenter und Sozialämter halten sich wechselseitig vor, sie würden die Menschen an den jeweils anderen Leistungsträger „abschieben“. Hilfebedürftige Menschen haben nicht selten den Eindruck, sie säßen zwischen den Stühlen.