Navigation

Diese Webseite verwendet Cookies
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.
Sie können mehr darüber in unserer Datenschutzerklärung lesen.
Ich habe diese Erklärung gelesen und akzeptiere
Ansprechpartner*innen

Dr. Arnd Stiel
+49 5101 5990630
E-Mail

   

Gwendolin Jungblut
E-Mail

   

Dustin Erdner
+49 5101 9213880

E-Mail

Bitte nur für
technische Fragen!

Online-Seminar: Baurecht for Future 2023 - Klimaschutz auf kommunaler Ebene rechtssicher voranbringen

Kursnummer: 0001858

Kurzbeschreibung

Das Bundesverfassungsgericht hat im Frühjahr 2021 eine Entscheidung verkündet, die von der Fachwelt als „Paukenschlag“, „historisch“ und „aufsehenerregend“ eingestuft wurde: Im so genannten „Klimaschutz-Beschluss“ erklärte das Gericht das Bundesklimaschutzgesetz teilweise für verfassungswidrig, weil es für den Zeitraum nach 2030 die CO²-Minderungslasten nicht hinreichend deutlich festschreibe. Quasi nebenbei etablierte das Gericht zudem den Fakt, dass das Grundgesetz den Staat schon heute zu einem wirksamen Klimaschutz verpflichtet.

Dieser Aufgabe wollen sich sehr viele Kommunen stellen und den Klimaschutz „vor der eigenen Haustür“ voranbringen. Sie stoßen dabei aber regelmäßig auf ein „Dickicht“ aus Vorschriften, Verboten, gesetzgeberischen Ermutigungen und Förderprogrammen.

Durch dieses Dickicht einen baurechtlichen Weg zu schlagen, ist Ziel des Seminars: Ausgehend von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und einer Untersuchung ihrer praktischen Folgen für die Kommunen widmet sich die Veranstaltung den rechtlichen Vorgaben zum Klimaschutz im BauGB und den Landesbauordnungen am Beispiel von Niedersachsen und NRW. Die Bedeutung und korrekte Gewichtung der Klimaschutzbelange in der kommunalen Bauleitplanung wird ebenso besprochen, wie konkrete sowie rechtssichere Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten mit dem Ziel des Klimaschutzes in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Hierbei stehen insbesondere die Schaffung planerischer Voraussetzungen für Erneuerbare Energien-Anlagen wie Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV) im Fokus.

Darüber hinaus können städtebauliche Verträge ein geeignetes Instrument zur Verankerung oder Absicherung von Klimaschutz-Maßnahmen sein; auch hierzu wird das Seminar einen Überblick bieten. Schließlich werden mögliche Klimaschutzmaßnahmen im besonderen Städtebaurecht besprochen.

Das Seminar versteht sich nicht zuletzt als Forum, in dem bisherige unterschiedliche Erfahrungen in den jeweiligen Kommunen im Rahmen der Veranstaltung ausgetauscht werden können.

Seminarinhalt
  • Vorstellung des „Klimaschutz-Beschlusses“ des BVerfG und seiner Auswirkung auf die kommunale Bauleitplanung – erste Reaktionen anderer Gerichte
  • Klimaschutz in der Abwägung bei der Aufstellung von Bauleitplänen – verändertes Gewicht nach der Entscheidung des BVerfG?
  • Bauleitplanerische Darstellungen und Festsetzungen mit Klimaschutzbezug – Möglichkeiten und Grenzen
  • Rechtssichere Planung von Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen
  • Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen mit Klimaschutzbezug auf Bundes- und Landesebene, z.B. in der Landesbauordnung Niedersachsen die „Solardachpflicht“ in § 32a NBauO
  • Klimaschutz in städtebaulichen Verträgen
  • Klimaschutz im besonderen Städtebaurecht: Klimaschutzbezogene Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen; Fördermöglichkeiten
  • Aktuelle Gesetze: BauGB 2023, BauNVO 2023, ROG 2023
Termine

22.03.2023 - 22.03.2023 (10:00 - 16:30)
Ort

Online-Seminare für Deutschland
Kategorien

Naturschutz / Umweltrecht, Städtebaurecht
Anmeldeschluss

22.03.2023 10:00 Uhr
Preis

395,00€ Bedienstete der öffentlichen Verwaltung590,00€ Andere250,00€ Auszubildende