Städte, Gemeinden, Landkreise und Fachbehörden sind auf unterschiedliche Weise mit Themen der Raumordnung befasst. Landkreise sind in Niedersachsen Träger der Regionalplanung. Sie haben Festlegungen aus den Raumordnungsplänen des Bundes und des Landes zu konkretisieren und Handlungsaufträge umzusetzen. Städte und Gemeinden müssen Raumordnungsplanungen bei der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen beachten und haben sie den Zielen der Raumordnung anzupassen. Bei Zulassung von raumbedeutsamen Vorhaben haben Städte, Gemeinden, Landkreise und Fachbehörden in ihrer Funktion als Zulassungsbehörden vielfach die Vorgaben der Raumordnung als Genehmigungsvoraussetzung zu beachten. Raumunverträgliche Planungen oder Einzelvorhaben dürfen entgegen bindender Vorgaben der Raumordnung nicht erfolgen bzw. zugelassen werden und können durch die Raumordnungsbehörden untersagt werden. Fragen der Raumordnung sind damit seit vielen Jahren auch Gegenstand gerichtlicher Überprüfungen.
Dieses Seminar macht Sie mit den verschiedenen Handlungsinstrumenten der Raumordnung vertraut (Raumordnungspläne, Raumordnungsverfahren, Zielabweichungsverfahren, raumordnerische Untersagungen). Es erläutert die Bindungswirkungen von Raumordnungsplänen sowie die Unterschiede zwischen Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, zeigt Beteiligungsmöglichkeiten von Gemeinden, Fachbehörden, Verbänden und der Öffentlichkeit in den verschiedenen raumordnerischen Verfahren auf und erläutert die Grundzüge des gerichtlichen Rechtsschutzes. Ferner erhalten Sie einen Überblick, wie die Anforderungen der Raumordnung in Planfeststellungsverfahren oder im Rahmen von gebundenen Zulassungsentscheidungen einzubeziehen sind.
Ein besonderes Augenmerk wird die Veranstaltung dabei auf die Anforderungen an regionale Windenergieplanungen nach dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vom 20. Juli 2022 richten. Sie erhalten Hinweise zu den raumplanerischen Anforderungen zur Ausweisung von Flächen nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz, zur modifizierten Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung in Planungs- und Zulassungsverfahren nach § 245e und 249 BauGB sowie zum Stand der Gesetzgebung in Niedersachsen.
Ferner informiert Sie das Seminar auch über die laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (2. ROGÄndG) sowie zum Planungssicherstellungsgesetz.
Bei allem bietet die Veranstaltung ausreichend Zeit für Nachfragen und Diskussionen.