Der Landtag von NRW hat am 06.04.2022 den Gesetzesentwurf der früheren schwarz-gelben Landesregierung für ein neues Denkmalschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz ist zwischenzeitlich am 1. Juni 2022 in Kraft getreten und geltendes Recht. Das neue Denkmalschutzgesetz kommt nicht nur hinsichtlich seines Aufbaus in „neuem Gewand“ daher, sondern enthält auch vielfältige inhaltliche Änderungen, die sich auf die Verwaltungspraxis aller mit dem Denkmalrecht befassten Behörden auswirken.
Das Seminar dient als Praxisforum vor allem dazu, die ersten Monate unter Geltung der neuen Rechtslage zu resümieren. Es werden die praktisch wichtigsten Neuerungen mit ersten Anwendungsbeispielen vorgestellt, besprochen und erste Entscheidungen der Gerichte zur neuen Rechtslage sowie zur Anwendung der Übergangsregelung referiert.
Das Seminar soll jedoch vor allem ein Forum sein, das – neben der rechtlichen Sichtweise – einen Austausch zwischen den Praktikerinnen und Praktikern in den Denkmalschutzbehörden und aller mit dem neuen Denkmalrecht befassten weiteren Stellen ermöglicht. Dort sollen Fragen besprochen werden, die sich vielerorts stellen, sowie Erfahrungen und Lösungsansätze ausgestauscht und rechtlich eingeordnet werden.