Das Erbbaurecht erfreut sich steigender Beliebtheit, insbesondere in Zeiten hoher Kaufpreise für Grundstücke mit oder ohne Immobilie. Es hat seinen ursprünglichen Zweck, einkommensschwächeren Personen ein Eigenheim zu ermöglichen überlebt, denn die in den letzten Jahrzehnten gravierend gestiegenen Grundstückspreise und damit verbundene wirtschaftliche Schwierigkeit des Grunderwerbs betreffen nun einen Großteil der Bevölkerung. Private Eigentümer, aber auch insbesondere Kommunen haben mit dem Erbbaurecht allerdings ein Instrument an der Hand, ohne Eigentum übertragen zu müssen die Errichtung und Verwendung eines Eigenheims zu ermöglichen.
Der Vortrag beschreibt zunächst die Grundlagen des Erbbaurechts und geht sodann ausführlich auf notwendige Inhalte des Erbbaurechtsvertrags sowie darüber hinausgehende vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten ein. Anhand ausgewählter Entscheidungen und Praxiserfahrungen werden den Teilnehmern sodann die wesentlichen Aspekte insbesondere unter Berücksichtigung kommunaler Interessen vermittelt.