Der Landtag von NRW hat am 06.04.2022 den Gesetzesentwurf der schwarz-gelben Landesregierung für ein neues Denkmalschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz wird am 1. Juni 2022 in Kraft treten und löst das seit 1980 geltende Denkmalschutzgesetz nach mehr als 40 Jahren Geltungsdauer ab.
Das neue Denkmalschutzgesetz kommt nicht nur hinsichtlich seines Aufbaus in „neuem Gewand“ daher, sondern enthält auch vielfältige inhaltliche Änderungen, die sich auf die Verwaltungspraxis aller mit dem Denkmalrecht befassten Behörden auswirken werden.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden in kurzer, übersichtlicher Form einen Überblick über die für die tägliche denkmalrechtliche Anwendungspraxis maßgeblichen Neuerungen zu geben.
Das Seminar wendet sich dabei an alle Praktikerinnen und Praktiker, die in ihrer Arbeit mit dem Landesdenkmalrecht NRW in Berührung kommen – sei es in Denkmalschutz- oder Denkmalfachbehörden/Ämtern, in Baugenehmigungsbehörden oder im Rahmen der Fachplanung bzw. bei der Vorhabenszulassung etwa nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Schließlich spricht das Seminar auch alle an, die an den aktuellen denkmalrechtlichen Entwicklungen interessiert sind.