Die Vergabe von Planungsleistungen stellt eine erhebliche Herausforderung für die öffentliche Hand dar. Denn die bisherige Praxis, Auftragswerte verschiedener Fachplanungen bei der Schätzung des Auftragswerts nach § 3 VgV getrennt voneinander zu betrachten, wird seitens der EU-Kommission kritisch betrachtet, so dass auch die Planungsleistungen für kleinere Baumaßnahmen zunehmend europaweit vergeben werden müssen.
Zudem ergeben sich durch die Entscheidung des EuGH von November 2021 zur HOAI und der hiermit verbundenen Neufassung der HOAI 2021 und 2022 völlig neue Herausforderungen für die Gestaltung der Vergabeverfahren.
Darüber hinaus ist die aktuelle Rechtsprechung zur Bildung von Planungslosen vs. Generalplanervergabe, zu Referenzanforderungen, zur Veröffentlichung der Eignungskriterien, zur Berücksichtigung der Ergebnisse eines RPW-Wettbewerbs, zur Wertung der Qualität des Personals und zur Zulässigkeit der Wertung mündlicher Präsentationen zu beachten.
Schließlich wird tagesaktuell auf die Änderungen der VOB/B 2022 eingegangen.