Das Natur- und Landschaftsschutzrecht spielt sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch in der (fach-)behördlichen Praxis eine zunehmend prominentere Rolle:
Egal, ob in der Tagesschau vom neuesten Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Artenschutz des Feldhamsters berichtet wird oder ob große Infrastrukturvorhaben wie die Elbvertiefung wegen bis dato der breiten Öffentlichkeit unbekannten Pflanzenarten wie dem Schierlings-Wasserfenchels an den Rande des Scheiterns geraten – oft sind es naturschutzrechtliche Konfliktlagen, anhand derer die Zulässigkeit von Projekten vor allem diskutiert wird. Doch auch jenseits der öffentlich debattierten Großprojekte hat das Natur- und Landschaftsschutzrecht in der täglichen Behördenpraxis in seinen vielfältigen Verästelungen eine ganz erhebliche Bedeutung gewonnen: Ob es der Bebauungsplan für das neue Wohngebiet ist, das in die Nähe eines FFH-Gebietes geplant werden soll, die Genehmigung für einen Windpark oder die Erlaubnis für das Fällen einer Hecke – das Naturschutzrecht muss stets mitgeprüft und mitbedacht werden.
Sich in den vielfach überlagernden Vorschriften aus Europäischem Naturschutzrecht, Bundesnaturschutzgesetz und Landesnaturschutzrecht zurecht zu finden, ist dabei oft herausfordernd. Es bedarf eines systematischen Grundverständnisses der wesentlichen Normen und Schutzzwecke.
In diesem Seminar werden deshalb die unterschiedlichen Schutzkategorien des Natur- und Landschaftsschutzes sowie ihre innere Systematik vorgestellt: Dazu gehört neben der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung das System der Schutzgebiete vom Naturschutzgebiet bis zum Naturpark und Natura-2000-Netz ebenso wie das besondere Artenschutzrecht. Besonderes Augenmerk legt das Seminar dabei auf die gegenwärtige Praxis: So werden auch aktuelle Gerichtsurteile besprochen, um Fallstricke bei der Rechtsanwendung zu vermeiden.
Empfohlen wird das Seminar für alle, die beruflich mit dem Natur- und Landschaftsschutzrecht in Berührung kommen, insbesondere Mitarbeitenden in Naturschutz-, Planungs- und Baugenehmigungsbehörden, aber auch all jenen, die ein um aktuelle Entscheidungen sowie Entwicklungen angereichertes systematisches Grundverständnis für das Funktionieren dieser recht komplexen Rechtsmaterie erwerben wollen.