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Rechtsanwalt Arne Ferbeck
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Arne Ferbeck ist Partner bei PwC Legal, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und arbeitet seit 2007 für PwC im Bereich People & Organisation. Die Praxisgruppe Arbeits- und Sozialversicherungsrecht umfasst 60 Mitarbeiter. Er verfügt über 21 Jahre Erfahrung in den Bereichen Arbeitsrecht für öffentliche Institutionen und Unternehmen sowie betriebliche Altersversorgung. Daneben berät er verschiedene Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft.

Zu seinen Mandanten zählen Ministerien, Behörden und Kommunen, die er mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und betriebliche Altersversorgung berät. Hierzu gehören kollektivrechtliche Themenstellungen wie Beteiligungsrechte von Personal- /Betriebs)räten, tarifrechtliche Fragestellungen zum TVöD VKA/Bund,zum TV-L Eingruppierungsfragestellungen, Prozessvertretung sowie das individuelle Arbeitsrecht. Daneben liegt einer seiner Schwerpunkte in der Beratung zum Zusatzversorgungssystem im öffentlichen Sektor (VBL, ZVKen)



Rechtsanwalt Salvatore Figuccio
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Herr Figuccio ist seit dem Jahr 2022 bei der Kanzlei BRANDI Rechtsanwälte tätig. Seine Schwerpunkte liegen im Umwelt- und Planungsrecht bei der Beratung von Kommunen und Unternehmen in immissionsschutz-, wasser- und naturschutzrechtlichen Angelegenheiten, sowie im Kommunalrecht. Zuvor war er am Institut für Öffentliches Recht der Georg-August-Universität Göttingen tätig

Dr. Till Fischer
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Dr. Till Fischer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, seit 20 Jahren spezialisiert auf Brandschutz- und Sicherheitsrecht, Fachdozent und Fachautor im Bereich Brandschutzrecht.



Dipl.-Rechtspflegerin Nina Frankenberg
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Nina Frankenberg ist Dozentin an der Hochschule für Rechtspflege Nord in Hildesheim (Fachbereich Rechtspflege). Sie ist Diplom Rechtspflegerin und gibt seit 2010 Seminare in verschiedenen Rechtsgebieten.

Sie ist Mitautorin in den folgenden Werken:

  • Pfändung des Arbeitseinkommens und Verbraucherinsolvenz, Lexxion Verlag, 7. Auflage
  • RVG Kommentar, von Eicken, Asperger, Bestelmeyer u.a., Luchterhand Verlag, 8. Auflage


Rechtsanwalt Klaus-D. Fröhlich
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Herr Klaus-D. Fröhlich ist seit über 15 Jahren als Rechtsanwalt, überwiegend im Wasserrecht, Wasserverbandsrecht und sonstigem Umweltrecht tätig. Neben der originär anwaltlichen Tätigkeit im Wasserrecht erstellt er Rechtsgutachten und besitzt umfangreiche Erfahrungen in der rechtswissenschaftlichen Bearbeitung von Forschungsprojekten, u. a. für das Umweltbundesamt (UBA) sowie für die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN). Zuvor war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Herrn Prof. Dr. Rüdiger Breuer, einem der führenden Wasserrechtler Deutschlands, an der Universität Trier sowie als Geschäftsführender Assistent im Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn tätig. Seit über 20 Jahren ist Herr Klaus-D. Fröhlich als Referent und Lehrbeauftragter für Wasserrecht u. a. an der Universität Duisburg-Essen aktiv. Neben seiner Anwalts- und Lehrtätigkeit schreibt er Fachartikel und -bücher im Wasser- und Umweltrecht und wirkt in mehreren interdisziplinären Arbeitsgruppen der DWA im Bereich Wasserwirtschaft mit. So ist er Obmann des Fachausschusses Wasserverbandsrecht, Mitglied im Hauptausschuss Recht sowie Mitglied im Fachausschuss Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern der DWA.