Kaum ein Bauvorhaben wird so realisiert, wie es ursprünglich einmal vorgesehen war bzw. vereinbart wurde. Technische Änderungen und die Ausführungen von zusätzlichen Leistungen führen aber häufig zu Mehrkosten. Diese muss der Auftraggeber allerdings nur dann bezahlen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Geltendmachung eines sog. Nachtrags vorliegen und die Forderung des Auftragnehmers auch der Höhe nach berechtigt ist. Es ist deshalb durchaus möglich, dass der Auftragnehmer kostenintensive und vertraglich nicht geschuldete Leistung erbringt, hierfür aber keine Vergütung erhält, weil er das vertraglich vereinbarte „Nachtragsprozedere“ nicht eingehalten hat oder er seinen Mehrvergütungsanspruch nicht prüfbar darlegen kann.
In dieser Veranstaltung wird den Teilnehmern das rechtliche und baubetriebliche „Rüstzeug“ an die Hand gegeben, um im Baustellenalltag nachtragsrelevante Sachverhalte erkennen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen zu können, damit sich berechtigte Nachtragsforderungen durchsetzen bzw. unberechtigte Ansprüche abwehren lassen.