Bei vielen Bauvorhaben ist der störungsfreie Bauablauf mittlerweile der Ausnahmefall.
Häufig werden Auftraggeber mit Planungs- oder Ausführungsmängeln und Terminüberschreitungen der von ihnen beauftragten Projektbeteiligten konfrontiert, welche mit teils erheblichen Mehrkosten bei der Projektrealisierung einhergehen. In der jüngeren Vergangenheit sind Auftraggeber vermehrt dazu übergegangen, diese Mehrkosten an die verantwortlichen Projektbeteiligten weiter zu belasten. Die Berechtigung hierzu ergibt sich aus dem Werkvertrags- und dem allgemeinen Schuldrecht des BGB bzw. aus der VOB/B. In der Praxis zeigt sich allerdings häufig, dass die Regressierung der Mehrkosten beim jeweiligen Verursacher mangels Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen erschwert wird oder sogar scheitert.
Im Rahmen des Seminars zeigen die Dozenten auf, wie der Auftraggeber beim Auftreten von Mängeln oder der nicht rechtzeitigen Leistungserbringung der von ihm beauftragten Projektbeteiligten reagieren und handeln sollte, um Regressansprüche gegen die haftenden Baubeteiligten zu sichern. Dabei wird anhand von praxisnahen Fallbeispielen besonders auf die formalen Voraussetzungen eingegangen, welche der Auftraggeber zur Wahrung seiner Rechte und Ansprüche schaffen muss. Ferner werden praktische Möglichkeiten zur Schaffung einer aussagekräftigen Dokumentation aufgezeigt. Ziel ist es, projektbegleitend die erforderlichen Voraussetzungen für den späteren Regress von Mehrkosten zu schaffen und somit das Risiko einer erheblichen Steigerung der Projektkosten zu minimieren