Durch eine Plausibilitätsprüfung wird kontrolliert, ob augenscheinlich die Aspekte der Stimmigkeit einer Ausschreibung, eines Qualifikationsnachweises, einer Anlagendokumentation oder eines Abnahmeprotokolls gegeben sind.
RA Hardt ist zwar kein Techniker, so dass in dieser Schulung auch keine konkreten technischen Fragen zum hydraulischen Abgleich oder zu Stromlaufplänen beantwortet werden. Er ist aber so gut mit der Anwendung technischer Regeln vertraut, dass er durch die rechtliche Sicht auf die relevanten Unterlagen eingehend und verständlich veranschaulicht, was auch ohne ein ingenieurwissenschaftliches Studium im Bereich der technischen Anlagen und Einrichtungen sofort erkennbar ist.
Hierzu bedient er sich entsprechender Beispiele aus den Bereichen der Elektrosicherheit, der Aufzugsanlagen, der Trinkwasserinstallationen und der Verdunstungskühlanlagen.