Naturschutzrechtlicher Vorgaben spielen bei Planungs- und Genehmigungsvorhaben eine stetig wachsende Rolle. Immer öfter scheitern Vorhaben vor den Gerichten oder müssen aufwändig umgeplant werden. Die Teilnehmenden erhalten einen strukturierten Überblick über die geltenden Normen, deren Verhältnis zueinander und deren Anwendung anhand praktischer Beispiele vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
Zudem werden die jüngsten Rechtsentwicklungen im Natur- und Artenschutzrecht dargestellt. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Naturschutzrecht momentan einer schnellen Entwicklung.
Das Seminar ist daher sowohl für „Einsteiger:innen“ ins Naturschutzrecht als auch für Personen geeignet, die sich die Strukturen des umfangreichen Rechtsgebietes erneut verdeutlichen und sich über die aktuelle Entwicklung informieren möchten
Unser Dozent, Herr Rechtsanwalt Klaus-D. Fröhlich ist als Lehrbeauftragter für Umweltrecht an der Universität Duisburg-Essen und als erfahrener Dozent bei verschiedenen Anbietern in der Erwachsenenbildung als rechtlicher Experte zum Thema Naturschutzrecht ausgewiesen.