Das BauGB und die BauNVO sind seit 2022 mehrfach geändert worden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien im Bauplanungsrecht zu erleichtern und weiter zu beschleunigen.
Zudem sollen im Zuge der Umsetzung EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) weitere Erleichterungen in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie auf den Weg gebracht werden. Die Vorgaben der Richtlinie sind bis zum 1. Juli 2024 im deutschen Recht umzusetzen. Dies betrifft u.a. die Ausweisung von sog. Beschleunigungsgebieten für Windenergie und Solarenergie auch im BauGB.
Im Seminar sollen die wesentlichen Regelungen im Überblick vorgestellt und kurz erläutert werden