Auftragswerte für Planungsleistungen sind zu addieren: Wie Sie mit der Änderung umgehen sollten.Mit Wirkung zum 24.08.2023 ist eine grundlegende Änderung des Vergaberechts wirksam geworden. Nunmehr müssen die Auftragswerte von Planungsleistungen addiert werden. Dies hat zur Folge, dass bei Baukosten ab ca. 1.000.000 € alle hierfür erforderlichen Planungsleistungen europaweit nach den Vorschriften der VgV auszuschreiben sind.
In dem Seminar gibt Herr Dr. Geitel einen kurzen Überblick über die nunmehrige Rechtslage und zeigte insbesondere auf, die öffentliche Auftraggeber mit der neuen Rechtslage umgehen können und zeigt praktikable Lösungsmöglichkeiten auf.