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Online - Seminar: § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV seit Ende August 2023 gestrichen! - Auftragswerte für Planungsleistungen sind zu addieren

Kategorien

Vergaberecht
Termin

05.12.2023 - von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Ort

Online-Workshop
Leitung/Dozenten

Anmeldeschluss

05.12.2023 12:00 Uhr
Preis

295,00 Euro - Bedienstete der öffentlichen Verwaltung
590,00 Euro - Andere
250,00 Euro - Auszubildende
- )

Kurzbeschreibung

Auftragswerte für Planungsleistungen sind zu addieren: Wie Sie mit der Änderung umgehen sollten.

Mit Wirkung zum 24.08.2023 ist eine grundlegende Änderung des Vergaberechts wirksam geworden. Nunmehr müssen die Auftragswerte von Planungsleistungen addiert werden. Dies hat zur Folge, dass bei Baukosten ab ca. 1.000.000 € alle hierfür erforderlichen Planungsleistungen europaweit nach den Vorschriften der VgV auszuschreiben sind.

In dem Seminar gibt Herr Dr. Geitel einen kurzen Überblick über die nunmehrige Rechtslage und zeigte insbesondere auf, die öffentliche Auftraggeber mit der neuen Rechtslage umgehen können und zeigt praktikable Lösungsmöglichkeiten auf.

Seminarinhalt

  • Alte Rechtslage / Neue Rechtslage
  • Auswirkungen auf die kommunale Praxis
  • Addition von Planungsleistungen und die Folgen
  • Lösungsmöglichkeiten für die kommunale Praxis
  • Beispiele, Diskussion und Zusammenfassung