Das Baugesetzbuch ist seit Mitte 2022 in einem bislang ungeahnten Tempo geändert worden. Eine Vielzahl der Änderungen betrifft die erneuerbaren Energien. Auch das Bauplanungsrecht soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass Planung und Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt und vereinfacht werden. Die Änderungen, zielen insbesondere auch den Ausbau von Wind, Sonne (Freiflächen-Photovoltaik), Biomasse, Wasser, Geothermie und Wasserstoff. Diese Änderungen sollen vorgestellt und näher erläutert werden.
Ungeachtet dessen kommt den Kommunen in den Handlungsfeldern Klimaschutz und Klimaanpassung eine besondere Bedeutung zu. Zu den Maßnahmen des Klimaschutzes gehört vor allem der Einsatz erneuerbarer Energien und die Energieeinsparung beim Bau und bei der Nutzung von Gebäuden sowie im Bereich der Mobilität. Die klimarelevanten Festsetzungsmöglichkeiten und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die planerische Abwägung bei Bebauungsplänen sollen im Überblick erläutert werden