Erschließungsverträge erfreuen sich in der kommunalen Praxis zunehmender Beliebtheit. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Geht es aus Sicht der Kommunen häufig darum, kosten- und streitanfällige Erschließungsvorhaben auf private Erschließungsunternehmer zu verlagern, steht bei diesen regelmäßig die schnellere und kostengünstigere Abwicklung der Erschließung im Rahmen der Entwicklung und Vermarktung von Bauprojekten im Vordergrund.
Gemeinsam ist allen Vorhaben, dass zu Beginn ein Erschließungsvertrag geschlossen werden muss, der die rechtssichere Durchführung des Erschließungsvorhabens gewährleistet.
Das Seminar hat zum Ziel, den Teilnehmenden grundlegende Kenntnisse zu rechtlichen und praktischen Fragen des Erschließungsvertrags zu vermitteln.
Dabei wird an die Grundlagen des Erschließungsrechts des BauGB, das Recht der städtebaulichen Verträge und korrespondierender Gesetze angeknüpft und Inhalte unter Erläuterung praktischer Fälle aus der Rechtsprechung und der eigenen anwaltlichen Praxis des Vortragenden vermittelt.
Zudem wird zur weiteren Veranschaulichung ein typisches Erschließungsvertragsmuster zur Grundlage des Vortrags gemacht.