Einfügen iSv § 34 BauGB – Wie geht das?
Schöne heile Welt! Was, wo, wie gebaut werden darf: Alles im Bebauungsplan geregelt.
Doch plötzlich sind Sie, wie Hänsel und Gretel, hilflos ausgesetzt im „unbeplanten Innenbereich“. Sei es, der B-Plan ist unwirksam oder es gibt gar keinen. Orientierungslos wie ein Autofahrer ohne Navi, der sich nach der guten alten Straßenkarte sehnt, suchen Sie nach einem „Ersatzplan“. Stattdessen wird auf § 34 BauGB als sog. „Planersatz“ verwiesen. Zurechtfinden sollen Sie sich anhand der „vorhandenen Bebauung“. Selbst das ist nicht sicher, da manches Vorhandene nicht maßgeblich, sogar nicht mehr Vorhandenes beachtlich sein soll. „Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung“ heißt der Zauberspruch. Doch wie geht das? Wie weit reicht die nähere Umgebung? Was bestimmt deren Eigenart? Was bedeuten die Einfügenskriterien eigentlich? Wie wende ich sie an?
Statt Lösungen zu finden, stellen sich immer neue Wertungsfragen.
Aber Hilfe ist nah: Dieser Praxisworkshop lässt Sie die Planersatzfunktion des „Einfügens“ nach § 34 BauGB nicht nur verstehen, sondern tatsächlich anhand einer vorhandenen oder sogar nicht mehr vorhandenen Bebauung zu einer möglichst „gerichtsfesten“ Einschätzung gelangen.
Der Weg dahin führt über das Kennenlernen von Regeln und deren Handhabung durch strukturierte Veranschaulichung.
Mit Lageplänen, Luftbildern, Videos und Ortsterminsfotos aufbereitete Fälle lassen Sie nachvollziehen, wie Gerichte zu ihren Einschätzungen gelangt sind.
Gleichzeitig erhalten Sie selbst Gelegenheit, die daraus gewonnenen Kenntnisse unmittelbar an ausgewählten Beispielen anzuwenden.
Um Ihre kleinen grauen Zellen in Schwung zu bringen, ist die Veranstaltung gespickt mit 27 zu lösenden Aufgaben, die das Problembewusstsein wecken sollen, und Ihnen die Chance eröffnen, einen Preis zu gewinnen.