Am 28. Juli 2022 ist das vieldiskutierte Gesetzespaket (Oster- und Sommerpaket) zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden. Neben dem neuen Wind-an-Land-Gesetz wird auch das Baugesetzbuch umfassend geändert. Verglichen mit der bisherigen Planungssystematik bleibt „kein Stein auf dem anderen“.
Zu knappe Flächen? Die Bundesländer sollen verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil der Landesfläche bis 2026 bzw. 2032 für Windenergiegebiete auszuweisen. In diesem Zuge wird die Privilegierung von WEA neu geregelt und die Planungssystematik des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für WEA außer Kraft gesetzt. Fehler bei der bisher sehr anfälligen Konzentrationsflächenplanung sollen sich künftig nicht mehr auswirken können.
Was bedeuten die beabsichtigten Neuregelungen für die Kommunen? Es stellen sich etliche Fragen: Welche Auswirkungen haben die neuen rechtlichen Vorgaben für bestehende Windenergie-Planungen der Kommunen? Muss neu geplant werden – und wenn ja, wer darf noch planen? Welche Übergangsregelungen gelten für in Kraft befindliche Pläne? Können Kommunen noch die Windenergie planerisch steuern und unter welchen Voraussetzungen? Sind Veränderungssperren noch zulässig?
Und nicht zuletzt: Wie können Kommunen an Windparkplanungen finanziell beteiligt werden und lohnt sich das?
In unserem Online-Seminar wollen wir die Entwürfe und Regelungsinhalte vorstellen, bewerten und besprechen, was das für die kommunale Windenergiesteuerung bedeutet.
Die Referenten sind seit vielen Jahren in der Branche tätig und vernetzt, beraten Vorhabenträger, Planungsträger in Kommunen und Planungsverbänden sowie Genehmigungsbehörden.